Allgemeine Nutzungs- und Kreditbedingungen. Lesbar, ohne Kleingedrucktes auf der vierten Seite.
// Geltende Fassung seit 1. Januar 2026
1. Das kreditgebende Institut
Der Kredit wird gewährt von der BONSAI FINANCE SL, einer Gesellschaft nach spanischem Recht mit einem Kapital von 500.000 €, eingetragen im Handelsregister von Madrid unter der Nummer B-87654321, zugelassen von der Bank von Spanien unter dem Code EBC-87/2018. Geschäftssitz: Calle de Velázquez 24, E-28013 Madrid.
2. Anmeldung
Jeder Kreditantrag wird von einem menschlichen Berater geprüft. Die Entscheidung wird im Durchschnitt innerhalb von 48 Stunden mitgeteilt. Bei Genehmigung wird ein schriftliches Angebot erstellt, das den festen effektiven Jahreszins, die monatliche Rate, die Laufzeit und den vollständigen Tilgungsplan enthält.
3. Widerrufsrecht
Gemäß Artikel 21 des spanischen Verbrauchergesetzbuchs hat der Kreditnehmer ab Unterzeichnung 14 Kalendertage Zeit, ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Ein bereits ausgezahlter Kreditbetrag wird vollständig und ohne Strafgebühr zurückgezahlt.
4. Vorzeitige Rückzahlung
Jederzeit möglich, ganz oder teilweise. Nicht angefallene Zinsen werden nicht geschuldet. Keine Gebühr für vorzeitige Rückzahlung über die gesetzliche Obergrenze von 1 % des verbleibenden Kreditbetrags hinaus, bei Beträgen über 10.000 € innerhalb eines rollierenden Jahres.
5. Zahlungsverzug
Bei anhaltendem Zahlungsausfall kann das kreditgebende Institut gesetzlich gedeckelte Verzugszinsen erheben und die sofortige Rückzahlung des verbleibenden Kreditbetrags verlangen. Vor jedem Verfahren sehen wir eine verpflichtende Dialogphase und die Möglichkeit vor, bis zu drei Monatsraten kostenlos zu stunden.
6. Sicherheiten
Je nach Profil und Betrag kann der Vertrag eine Restschuldversicherung, eine persönliche Bürgschaft oder eine dingliche Sicherheit vorsehen. Eine Versicherung wird niemals vorgeschrieben und bleibt dem Ermessen des Kreditnehmers überlassen, der sie bei einem Anbieter seiner Wahl abschließen kann.
7. Schlichtung und Gerichtsstand
Bei einer Streitigkeit, die nicht im direkten Dialog mit Ihrem Berater beigelegt werden kann, können Sie sich an den Bankenombudsmann der Bank von Spanien wenden. Kommt keine Einigung zustande, sind die Gerichte von Madrid zuständig. Der Vertrag unterliegt spanischem Recht.